; Bewerbung als Tagefamilie
Tagesfamilien Winterthur Weinland

Bewerbung als Tagefamilie

Bitte füllen Sie das untenstehende Formular vollständig aus. Gerne prüfen wir Ihre Angaben und melden uns telefonisch bei Ihnen.

Betreuungsperson

nein ja
nein ja

Partner/in

Frau Herr
nein ja
nein ja
ja      nein
Vorname
Nachname
Geburtsdatum

Fragen zu Ihrem Umfeld

Weitere im Haushalt lebende Personen
Wohnsituation
Grösse der Wohnung / des Hauses
Eigentum oder Miete?

Der Vermieter ist informiert und einverstanden, dass Tageskinder betreut werden
Haben Sie Haustiere?
     
Raucht jemand in Ihrer Familie?
     

Fragen zum Tageskind

Haben Sie bestimmte Wünsche betreffend Tageskind?
Wieviele Tageskinder möchten Sie betreuen?
                        
Haben Sie bereits Erfahrungen mit Tageskindern?
     
Wann möchten Sie ein Tageskind betreuen?
Bitte viertelstundenmässig erfassen
  Zeitblock 1   Zeitblock 2   Zeitblock 3   Nur Mittagsbetreuung
Montag - - -
Dienstag - - -
Mittwoch - - -
Donnerstag - - -
Freitag - - -
Samstag - - -
Sonntag - - -
Ergänzungen zu den Zeiten

Motivation zur Kinderbetreuung

Weshalb wollen Sie Tageskinder betreuen?
Wie steht Ihr/e Partner/in, Ihre Familie zur Aufnahme eines Tageskindes?
Was ist Ihnen bei der Kindererziehung wichtig?
Was ist Ihnen bei der Alltagsgestaltung wichtig?
Haben Sie Regeln befolgen Sie in der Mediennutzung?
Woher kennen Sie Tagesfamilien Winterthur Weinland?
Lebenslauf
Zeugnisse
Motivationsschreiben
Bildungsnachweis
Name
Funktion
Tel-.Nr.

Bemerkungen und Hinweise

  • Ein Arbeitsvertrag kommt zustande, sobald das erste Kind betreut werden kann.
  • Nach Erstellen des Arbeitsvertrages wird ein jährlicher Mitgliederbeitrag von CHF 50.00 erhoben.
  • Der Besuch der Grundbildung sowie der Notfallkurs für Kleinkinder ist Voraussetzung für die Tätigkeit als Betreuungsperson. Die Grundbildung ist innerhalb der ersten 24 Monate, der Notfallkurs innert 12 Monaten nach Arbeitsbeginn zu absolvieren.
  • Obligatorisch ist ebenfalls die Teilnahme an einer jährlichen 6-stündigen Weiterbildung.
  • Bei einer Anstellung wird von der Betreuungsperson und von allen Personen ab dem 18. Altersjahr, welche im selben Haushalt leben, ein Privat- und Sonderprivatauszug aus dem Strafregister eingefordert.
Hiermit bestätige ich, dass alle in unserem Haushalt lebenden Personen einen guten Leumund haben und nicht an Krankheiten leiden, die das Tageskind gefährden könnten. (Gemäss den Bedingungen von Art. 5 der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern).
Hiermit bestätige ich, dass alle Angaben wahrheitsgetreu ausgefüllt wurden und dass ich das Personalreglement zur Kenntnis genommen habe.